Zudem wird unter anderem darauf hingewiesen, daß vor dem Einbringen des Betons ist durch eine Elektrofachkraft oder einer Blitzschutzfachkraft eine Dokumentation nach 7.2 (der DIN 18014) zu erstellen und Durchgangsmessung nach 7.3 (der DIN 18014) durchzuführen.

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Erdungsanlage DIN 18014

In Deutschland muss in allen neuen Gebäuden ein Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 errichtet werden.

DIN 18014:2014-03

->Link zur Norm

 

 

Die Erdungsanlage für ein Gebäude dient der Umsetzung von Maßnahmen:

->zum Schutz gegen Elektrischen Schlag

->Unterstützung der Wirkung:

-des Schutzpotentialausgleichs

-des Funktionspotentialausgleichs

->zur Potentialsteuerung für das Gebäude

->Erdung des Blitzschutzsystems

 

Die Norm berücksichtigt die geänderten Rahmenbedingungen der Baubranche.

Die notwendige Erdfühligkeit ist nicht gegeben bei:

-wasserundurchlässigen Beton (weiße Wanne)

-Bitumenabdichtung (schwarze Wanne)

-schlagzähen Kunstoffbahnen

-Perimeterdämmung ums das Fundament

-zusätzlich eingebrachten, kapillarbrechenden schlecht leitenden Bodenschichten

Deshalb müssen Ersatzmaßnahmen getroffen werden.

 

Die Erdungsanlage, ihre Komponenten und Potentialausgleichsleiter müssen in der Lage sein den Fehlerstrom zu führen und gegen Erde abzuleiten, ohne ihre thermischen oder mechanischen Grenzen zu überschreiten.

Die Erdungsanlage muss so wirken, dass Beschädigungen von Betriebsmitteln vermieden werden. Solche Beschädigungen können hervorgerufen werden durch besonders hohe Potentialanhebungen, Potentialdifferenzen innerhalb der Erdungsanlage und besonders hohe Ströme in Nebenwegen, die nicht dafür vorgesehen sind, Fehlerstromanteile zu führen.

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